| Gefährliche Schulden |
|
Es gibt "gefährliche" und "normale" Schulden. Unter gefährlichen Schulden versteht man all jene Schulden, die existenzbedrohend sind und/oder sehr unangenehme Konsequenzen zur Folge haben können. Wichtig: Hat man Schulden bei mehreren Gläubigern, gehen die Bezahlung von gefährlichen Schulden anderen Zahlungen auf jeden Fall vor! 1. Miete/Strom/Gas/Heizung Kommt man mit der Miete in Rückstand, hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag zu kündigen und es kann zu einer Delogierung aus der Wohnung kommen. Wenn man seinen Strom bzw. die Heizung nicht bezahlt, muss man damit rechnen, dass Heizung und Strom ausgeschalten werden. Auch wenn Ihr Vermieter nicht sofort Druck machen sollte, Sie sind jederzeit gefährdet, eine Räumungsklage zu bekommen!! Sollten Sie einen Mietrückstand haben wenden Sie sich bitte so schnell wie möglich an die Gefährdetenhilfe bzw. an Ihr zuständiges Sozialamt! 2. Geldstrafen Zu den Geldstrafen gehören Verwaltungsstrafen (wie z.B. Strafen wegen zu schnellem Fahren oder auch Parkstrafen), Finanzstrafen und gerichtliche Geldstrafen. Wenn diese nicht bezahlt werden können, kann bei Uneinbringlichkeit auch eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden! Wenn Sie eine Geldstrafe bekommen und diese nicht gleich in voller Höhe zahlen können, nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt mit der zuständigen Strafbehörde auf und vereinbaren eine (für Sie leistbare) Ratenzahlung. 3. Alimente Alimente sind Unterhaltszahlungen, die man für seine Kinder oder den (Ex-)Ehepartner leisten muss. Dies ist eine gesetzliche Pflicht!! Wenn man die Alimente nicht laufend bezahlt, kann man dafür strafrechtlich verfolgt werden und auch ins Gefängnis kommen. Außerdem kann man bei einem Unterhaltsrückstand bis zu 25% unter dem (sonst zustehenden) Existenzminimum gepfändet werden. Auch hier gilt: Bezahlen Sie zuerst Ihre Alimente vor anderen normalen Schulden! 4. Kontoüberzug Bitte achten Sie auf Ihr Konto! Ist Ihr Konto schon überzogen, kann die Bank von Ihnen verlangen, den gesamten offenen Betrag sofort zu bezahlen („fällig stellen“). Die Bank muss dann die Daueraufträge für z.B. die Miete nicht mehr durchführen! Sollte es schon so weit sein, müssen Sie sich Ihre Zahlungseingänge auf ein anderes Konto oder Sparbuch überweisen lassen. Das AMS-Geld oder die Familienbeihilfe kann auch per Post ausbezahlt werden. Am besten ist es, wenn Sie Ihr Konto gar nicht überziehen können, da so auch die Gefahr geringer bleibt, über den eigenen Verhältnissen zu leben. Holen Sie sich regelmäßig Ihre Kontoauszüge, damit Sie nicht den Überblick verlieren! |