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Stadt Salzburg / Zentrale
zuständig für Salzburg Stadt, Flachgau & Tennengau

Gabelsbergerstraße 27
5020 Salzburg
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Fax: +43 (0) 662/87 99 01 - 73
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Erstberatung: Termine nach telefonischer Vereinbarung

St. Johann
zuständig für Pongau

Prof.-Pöschl-Weg 5a
5600 St. Johann
Tel: +43 (0) 6412/71 87 (Mo - Fr von 09:00 - 12:00)
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Zell am See
zuständig für Pinzgau

Mozartstraße 5
5700 Zell am See
Tel: +43 (0) 6542/203 20 (Mo - Do von 09:00 - 12:00)
Fax: +43 (0) 6542/203 20 - 50
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Tamsweg
zuständig für Lungau

Sozialzentrum Lungau
Hatheyergasse 2
5580 Tamsweg
Tel: +43 (0) 6412/71 87 (Mo - Fr von 09:00 - 12:00)
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Was können Sie im Vorfeld schon erledigen?

-       Beschaffen Sie sich Ihre aktuellen Schuldstände

-       Verschaffen Sie sich einen Überblick über ihre monatlichen Ausgaben und Einnahmen

-       Halten Sie Kontakt zu den Gläubigern und informieren Sie diese über Ihre momentane Zahlungsunfähigkeit

-       Bezahlen Sie zuerst gefährliche Schulden bzw. vereinbaren bei diesen geeignete Ratenzahlungen !

-        Gehen Sie keine neuen Schulden mehr ein! Wenn Sie schon zahlungsunfähig sind und weiterhin neue Schulden machen (Versandhausbestellungen, Ratenkäufe ect.), können Sie eine Strafanzeige wegen Betrug bekommen

-       Informieren Sie sich darüber, ob Ihnen Beihilfen zustehen wie z.B. Wohnbeihilfe, Rezeptgebührenbefreiung, GIS- Gebührenbefreiung ect.

-       Sammeln Sie ab jetzt Ihre Kontoauszüge, heben Sie alle Schreiben von Gläubigern auf und ordnen Sie diese in einer Mappe

-       Bei drohenden Gehaltsexekutionen: Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber darüber! Sagen Sie ihm, dass sie bezüglich Ihrer Schulden Hilfe in Anspruch nehmen werden und an einer Lösung arbeiten.