Unternehmer*innen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die sich für die Einstellung ihrer unternehmerischen Tätigkeit entschieden haben, können eine Abwicklungsberatung in Anspruch nehmen.

Was ist eine Abwicklungsberatung?

Bei der Abwicklungsberatung handelt es sich um eine Beratung zur geordneten Auflösung einer selbständigen Tätigkeit, also der betrieblichen und finanziellen Struktur eines Unternehmens. Wir helfen Ihnen dabei, Schaden von allen Beteiligten möglichst abzuhalten und den optimalen Weg zur Betriebsauflösung zu beschreiten.

Was umfasst eine Abwicklungsberatung?

  • Sie erhalten Beratung und Unterstützung bei allen Maßnahmen, die ab dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Betriebsschließung für die geordnete Abwicklung notwendig sind
  • Wir zeigen Ihnen Wege für eine langfristige finanzielle Stabilisierung auf
  • Wir planen, wenn dies notwendig ist, gemeinsam mit Ihnen eine Schuldenregulierung und begleiten Sie dabei

Die Beratung ist mit keinen Kosten verbunden.

Sie möchten einen Termin vereinbaren?

Sie können sich gerne bei der Wirtschaftskammer oder bei der Schuldenberatung melden. Dort wird man Sie nach einer ersten Abklärung zu den zuständigen Berater*innen weitervermitteln.